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   OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01   

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https://dejure.org/2002,6525
OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01 (https://dejure.org/2002,6525)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.01.2002 - 9 W 167/01 (https://dejure.org/2002,6525)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 9 W 167/01 (https://dejure.org/2002,6525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvermerk; Finanzierungsgrundpfandrecht; Grundpfandrecht; Vormerkung; Grundbuch; Gebührenfreies Nebengeschäft

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 62; ; KostO § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 35 § 62 § 67
    Eintragung von Wirksamkeitsvermerken als gebührenfreies Nebengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 226
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf Lehmann (Rpfleger 1998, 375 f.) und das OLG Köln (JurBüro 2001, 376 f.) ausgeführt, der gleichzeitig mit einer Grundschuld eingetragene Wirksamkeitsvermerk stehe entgegen der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts einer Rangänderung nicht gleich.

    Der diese Entscheidung letztlich tragende Gesichtspunkt, die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks betreffe in erster Linie die Vormerkung, ist bloße, seinerzeit nicht einmal uneingeschränkt geteilte, Reminiszenz aus der überholten Gleichstellung des Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung (BayObLG Rpfleger 1998, 375 m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Die Belastung des Grundstücks mit einem Fremdrecht ist nicht vormerkungswidrig, wenn die Übereignung unter Bestehenbleiben späterer Belastungen vereinbart ist (BGH, NJW 1981, 980, 981 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Das Abstellen hauptsächlich auf die Eintragung bei der Vormerkung wird weder den Gegebenheiten bei Belastung des Kaufgegenstands zur Kaufpreisfinanzierung noch den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 25.03.1999 (BGHZ 141, 169 ff. = NJW 1999, 2275 f. = Rpfleger 1999, 383) gerecht.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 51/00

    Gebühren für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bezüglich eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Das Landgericht hat sich zu Recht der in Rechtsprechung und Schrifttum im Vordringen befindlichen Auffassung angeschlossen, die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks dieser Art zugleich mit einem Grundpfandrecht sei ein gebührenfreies Nebengeschäft nach § 35 KostO (OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70 ff., jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf Lehmann (Rpfleger 1998, 375 f.) und das OLG Köln (JurBüro 2001, 376 f.) ausgeführt, der gleichzeitig mit einer Grundschuld eingetragene Wirksamkeitsvermerk stehe entgegen der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts einer Rangänderung nicht gleich.
  • BayObLG, 29.03.2001 - 3Z BR 94/01

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2002 - 9 W 167/01
    Mit der vom Landgericht zugelassenen weiteren Beschwerde verfolgt die Beteiligte ihren abweichenden Standpunkt weiter und macht unter Verweisung auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.03.2001 (FGPrax 2001, 128 f.) geltend, ein gebührenfreies Nebengeschäft liege nicht vor, weil die Wirksamkeitsvermerke nicht zugleich mit der Vormerkung eingetragen worden seien.
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Weil der Wirksamkeitsvermerk lediglich auf eine bestimmte Rechtslage hinweise, sie aber selbst nicht herbeiführe, soll er keine materiell-rechtlichen und dem Gutglaubensschutz unterliegenden, sondern ausschließlich verfahrensrechtliche Wirkungen haben (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Köln RNotZ 2001, 243; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 226; OLG München BWNotZ 2002, 12; OLG Celle Rpfleger 2013, 603; wohl auch OLG Saarbrücken Rpfleger 1995, 404, je zitiert nach juris; Meikel/Morvilius, a.a.O., Einl C Rz. 44; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 296; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 18; BeckOK GBO/Holzer, a.a.O., § 22 Rz. 36).
  • OLG Hamburg, 15.04.2008 - 2 Wx 38/08

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks als gebührenfreies Nebengeschäft

    Der Senat schließt sich mit dem Landgericht der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung des begünstigten Rechts ist, wenn mit dessen Eintragung zugleich die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks erfolgt ( vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70f; OLG Köln RNotZ 2001; 243f; OLG Schleswig RPfleger 2002, 226f jeweils nach juris ).

    Die anderweitige Ansicht ( vgl. OLG Hamm JurBüro 2002, 260; BayObLG RPfleger 2001, 459 jeweils nach juris ) überzeugt insbesondere deshalb nicht, weil die von ihr vertretene kostenrechtliche Gleichsetzung der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks mit der Eintragung einer Rangänderung die zwischen beiden Rechtsinstituten bestehenden grundlegenden Unterschiede unberücksichtigt lässt.

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Maßgeblich für den gutgläubigen Erwerb ist immer der gesamte Inhalt des betreffenden Grundbuchblattes, damit auch eine innerhalb dieses Blattes an der falschen Stelle platzierte Eintragung (OLG Köln RNotZ 2001, 243; ebenso: OLG Köln JurBüro 2001, 376; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Schleswig JurBüro 2002, 260; KG Berlin JurBüro 2002, 544; LG Saarbrücken BWNotZ 2002, 43; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 86; LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 1995, Az. 5 T 449/96; LG Oldenburg Rpfleger 2004, 589; AG Völklingen NotBZ 2000, 32; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl. 2010, § 62 KostO Rn. 18; je m.w.N.).
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